 |
Umweltplakette für Deutschland |
|
Zahlreiche Städte haben Umweltzonen eingerichtet oder angekündigt, um die Schadstoffbelastung in ihren Innenstädten zu senken. Fahrzeuge mit besonders schlechten Abgaswerten, wie ältere Dieselfahrzeuge ohne Partikelminderungssystem (Partikelfilter) und Fahrzeuge mit Otto-Motor ohne anspruchsvolle Abgasreinigung (geregelten Katalysator), dürfen nicht in die Umweltzonen fahren.
|
 |
Aktive Umweltzonen |
 |
Geplante Umweltzonen |
Feinstaub-Jahresmittelwerte gemittelt über 6 Jahre (2001-2006)
|
|
 |
Die Kennzeichnung der mit Feinstaub belasteten Gebiete erfolgt mit dem Verkehrszeichen "Umweltzone". Ein Zusatzzeichen regelt, welche Fahrzeuge mit welchen Plaketten in der Umweltzone fahren dürfen.
|
|
Kennzeichnungsverordnung
Die Kennzeichnungsverordnung regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemissionen (Feinstaubausstoß) und teilt die Fahrzeuge in Schadstoffgruppen ein. Mit Hilfe dieser Verordnung können Städte und Gemeinden Umweltzonen einrichten, wenn die Emmissionsgrenzwerte für Feinstaub überschritten sind. Diese Maßnahme soll für eine sauberere Luft in Innenstädten und anderen Gebieten mit hoher Verkehrsbelastung sorgen, indem die Belastung durch Feinstaub verringert wird.
|
Farben der Feinstaubplakette:
|
|
Schadstoffgruppe 4: grün
|
|
Schadstoffgruppe 3: gelb
|
|
Schadstoffgruppe 2: rot
|
Schadstoffgruppen
Die Verordnung definiert vier Schadstoffgruppen, die sowohl für Pkw als auch für Nutzfahrzeuge (Lkw, Busse, Sattelschlepper) gelten.
Die vier Schadstoffgruppen orientieren sich an den Abgasemissionsstufen von Dieselfahrzeugen (Euro 1 bis Euro 4 bei Pkw sowie Euro I bis Euro V und EEV bei Nutzfahrzeugen). Fahrzeuge mit zukünftigen Abgasstufen fallen in die beste Schadstoffgruppe.
| Fahrzeuge mit Dieselmotor |
- Durch Nachrüstung der Dieselfahrzeuge mit Partikelminderungssystemen (PMS), wie z.B. Partikelfilter, kann im allgemeinen die nächsthöhere Schadstoffgruppe erreicht werden. Die erreichte Nachrüststufe wird bei Pkw "Partikelminderungsstufe" oder "PM-Stufe" genannt, bei Nutzfahrzeugen (Lkw, Busse, Sattelschlepper) dagegen "Partikelminderungsklasse" oder "PMK".
|
| Fahrzeuge mit Otto-Motor ("Benziner") werden nur in zwei Gruppen eingestuft: |
- in Schadstoffgruppe 1 ohne Plakette für Pkw, die nicht Schadstoffgruppe 4 erfüllen oder
- in Schadstoffgruppe 4 für alle Pkw, die die Euro 1 bis Euro 4-Anforderungen erfüllen.
Schadstoffgruppe 4 gilt außerdem für alle Pkw mit Otto-Motor, die mindestens die Anforderungen der Anlage XXIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Schlüsselnummer 01 oder 02) oder der 52. Ausnahmeverordnung der StVZO (Schlüsselnummer 77) erfüllen sowie für Pkw, die zukünftige Anforderungen, wie Euro 5 oder Euro 6 erfüllen.
|