Umweltplakette für Deutschland

Nur mit Umweltplakette - gilt auch für ausländische Fahrzeuge!

Die sogenannte "Kennzeichnungsverordnung" ist am 1. März 2007 in Deutschland in Kraft getreten. Mit Hilfe dieser Verordnung können Städte und Gemeinden Umweltzonen einrichten, wenn die Emmissionsgrenzwerte für Feinstaub überschritten sind. Diese Maßnahme soll für eine sauberere Luft in Innenstädten und anderen Gebieten mit hoher Verkehrsbelastung sorgen, da nur noch Fahrzeuge mit einer entsprechenden Plakette in dieser Zone fahren dürfen. Deutschland setzt damit die EU-Luftqualitätsrichtlinie 1999/30/EG um.  Jetzt bestellen ...

Zahlreiche Städte haben Umweltzonen eingerichtet oder angekündigt, um die Schadstoffbelastung in ihren Innenstädten zu senken. Fahrzeuge mit besonders schlechten Abgaswerten, wie ältere Dieselfahrzeuge ohne Partikelminderungssystem (Partikelfilter) und Fahrzeuge mit Otto-Motor ohne anspruchsvolle Abgasreinigung (geregelten Katalysator), dürfen nicht in die Umweltzonen fahren.
Aktive Umweltzonen
Geplante Umweltzonen
Feinstaub-Jahresmittelwerte gemittelt über 6 Jahre (2001-2006)
Die Kennzeichnung der mit Feinstaub belasteten Gebiete erfolgt mit dem Verkehrszeichen "Umweltzone". Ein Zusatzzeichen regelt, welche Fahrzeuge mit welchen Plaketten in der Umweltzone fahren dürfen.

Umweltplakette für Deutschland

Fahrzeugart Produkt Menge
Feinstaubplakette 7,90€

Hohe Bußgelder ...

Die Kennzeichnung eines Fahrzeugs mit einer Plakette, die oftmals als "Feinstaubplakette" bezeichnet wird, ist freiwillig. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen die Umweltzone jedoch nicht befahren, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Dies gilt auch, wenn ein Fahrzeug ohne Plakette in die Umweltzone fährt, obwohl es auf Grund seiner Emissionsschlüsselnummer eine Plakette bekommen könnte. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, benötigen ebenfalls eine Plakette.


Kennzeichnungsverordnung

Die Kennzeichnungsverordnung regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemissionen (Feinstaubausstoß) und teilt die Fahrzeuge in Schadstoffgruppen ein. Mit Hilfe dieser Verordnung können Städte und Gemeinden Umweltzonen einrichten, wenn die Emmissionsgrenzwerte für Feinstaub überschritten sind. Diese Maßnahme soll für eine sauberere Luft in Innenstädten und anderen Gebieten mit hoher Verkehrsbelastung sorgen, indem die Belastung durch Feinstaub verringert wird.

Farben der Feinstaubplakette:
Schadstoffgruppe 4: grün
Schadstoffgruppe 3: gelb
Schadstoffgruppe 2: rot

Schadstoffgruppen

Die Verordnung definiert vier Schadstoffgruppen, die sowohl für Pkw als auch für Nutzfahrzeuge (Lkw, Busse, Sattelschlepper) gelten. Die vier Schadstoffgruppen orientieren sich an den Abgasemissionsstufen von Dieselfahrzeugen (Euro 1 bis Euro 4 bei Pkw sowie Euro I bis Euro V und EEV bei Nutzfahrzeugen). Fahrzeuge mit zukünftigen Abgasstufen fallen in die beste Schadstoffgruppe.

Fahrzeuge mit Dieselmotor
  • Durch Nachrüstung der Dieselfahrzeuge mit Partikelminderungssystemen (PMS), wie z.B. Partikelfilter, kann im allgemeinen die nächsthöhere Schadstoffgruppe erreicht werden. Die erreichte Nachrüststufe wird bei Pkw "Partikelminderungsstufe" oder "PM-Stufe" genannt, bei Nutzfahrzeugen (Lkw, Busse, Sattelschlepper) dagegen "Partikelminderungsklasse" oder "PMK".
Fahrzeuge mit Otto-Motor ("Benziner") werden nur in zwei Gruppen eingestuft:
  • in Schadstoffgruppe 1 ohne Plakette für Pkw, die nicht Schadstoffgruppe 4 erfüllen oder
  • in Schadstoffgruppe 4 für alle Pkw, die die Euro 1 bis Euro 4-Anforderungen erfüllen. Schadstoffgruppe 4 gilt außerdem für alle Pkw mit Otto-Motor, die mindestens die Anforderungen der Anlage XXIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Schlüsselnummer 01 oder 02) oder der 52. Ausnahmeverordnung der StVZO (Schlüsselnummer 77) erfüllen sowie für Pkw, die zukünftige Anforderungen, wie Euro 5 oder Euro 6 erfüllen.

Weitere Informationen und die genaue Zuordnungstabellen Ihres Fahrzeugs können Sie beim "Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" in unterschiedlichen Sprachen nachlesen.

Information für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge

Information für NICHT in Deutschland zugelassene Fahrzeuge

Alle Preise inkl. 19% deutscher Mehwertsteuer
Quellen: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (http://www.bmvbs.de) und Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt (http://www.uba.de)
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