Stand: 01.06.2018
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der tolltickets GmbH (AGB) finden in ihrer jeweils aktuellen Fassung Anwendung auf die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem tolltickets Kunden (Kunde) und der tolltickets GmbH (tolltickets). Auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelten diese AGB bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn tolltickets diesen nicht explizit widerspricht.
2. Vertragsschluss
2.1 Eine Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an tolltickets zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung bei tolltickets aufgibt, schickt tolltickets dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bei tolltickets bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei tolltickets eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn tolltickets das bestellte Produkt bzw. das bereitzustellende Mautprodukt an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. Im Falle einer Abholung bei den Pickup-Stationen von tolltickets kommt der Kaufvertrag in dem Zeitpunkt zustande, in welchem der Kunde die Ware abholt, wobei der Vertragspartner die tolltickets GmbH ist und nicht die Pickup-Station.
2.2 Die Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Kunden erfolgen grundsätzlich im Namen und für Rechnung von tolltickets, welche die entsprechende Lieferung oder Leistung zuvor von seinen Servicepartnern erwirbt. Sollte in Ausnahmefällen ein vorheriger Erwerb der jeweiligen Lieferung oder Leistung durch tolltickets von dem jeweiligen Servicepartner aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein, so vermittelt tolltickets die Leistung des Servicepartners dem Kunden (Drittlieferung). In diesem Fall erbringt tolltickets die Gegenleistung gegenüber dem Servicepartner im Auftrag des Kunden und erwirbt den Aufwendungs- und Ersatzanspruch hieraus gegenüber dem Kunden. Letzteres gilt insbesondere für die Begleichung von staatlich erhobenen Mautgebühren, welche aufgrund ihrer Rechtsnatur nicht käuflich erwerblich sind. In diesen Fällen beauftragt der Kunde tolltickets in seinem Namen und für seine Rechnung die von ihm geschuldeten Mautgebühren an den entsprechenden Mautbetreiber abzuführen. Aus diesem Auftrag erwirbt tolltickets einen Aufwendungs- und Erstattungsanspruch gegen den Kunden, welchen sie bei dem jeweiligen Kunden im eigenen Namen einzieht. Für den Fall, dass tolltickets die Forderung aus einer Drittlieferung von dem jeweiligen Servicepartner gegen den Kunden ankauft, stimmt der Kunde den jeweiligen Abtretung der entsprechenden Forderung des Servicepartners an tolltickets bereits jetzt zu. Der Kunde ist verpflichtet, tolltickets die entsprechenden Forderungsbeträge zuzüglich der in Ziffer 5 genannten Entgelte zu erstatten.
2.3 Über versandfähige Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist die tolltickets GmbH. Der Kunde verzichtet auf eine Annahmeerklärung.
2.4 Zwingende Voraussetzung für einen Vertragsschluss zwischen tolltickets und dem Kunden ist, dass der Kunde eine
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen ist, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder
b) juristische Person ist,
jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in einem während der Registrierung unter www.tolltickets.com aufgeführten Länder (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich angenommen wurde, ist tolltickets binnen einer Frist von sieben Werktagen zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.
2.5 Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Identität und den in der jeweiligen Bestellung abgefragten Informationen zu machen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist tolltickets zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Geltendmachung der sich daraus ergebenden Schadensersatzansprüche behält sich tolltickets ausdrücklich vor.
3. Widerrufsrecht, Ausschluss des Widerrufs
3.1 Widerrufsbelehrung
Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Onlineformular) oder durch Rücksendung des durch tolltickets gelieferten Gegenstandes unter Angabe der Kundennummer und Bestellnummer widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:
tolltickets GmbH
Kaiserstr. 28
83022 Rosenheim
Deutschland
Der Widerruf kann online erfolgen unter:
www.tolltickets.com/kontakt
oder per Brief an:
tolltickets GmbH, Kaiserstraße 28, 83022 Rosenheim, Deutschland
3.2 Folgen des Widerrufs:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Kann der Kunde der tolltickets die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, verpflichtet sich der Kunde der tolltickets Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Versandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 21 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen. Im Falle einer Rücksendung werden die Versandkosten nicht zurückerstattet. Der Kunde trägt die Transportgefahr.
3.3 Ausschluss des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z.B. gelochte Vignetten, beschriftete Feinstaubplaketten oder Teile, die vom Kunden bereits eingebaut wurden) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
c) zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
4. Lieferung und Lieferfreiheit
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden, sofern nicht anders angegeben. Weder tolltickets noch seine jeweiligen Servicepartner sind zum Abschluss von Einzelverträgen über die Erbringung von Leistungen oder Lieferungen mit dem Kunden verpflichtet. Eine solche Verpflichtung entsteht erst mit dem Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager der tolltickets an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wurde, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
5. Abrechnung, Entgelte
Basis für die Berechnung sind grundsätzlich die am Transaktionstage gültigen Listenpreise der tolltickets am Tage der Bestellung sowie die Preise der Servicepartner und die festgesetzte Maut des jeweiligen Mautbetreibers am Tage der Leistungserbringung. tolltickets berechnet grundsätzlich in Euro (€), kann Zahlung aber auch in anderer Währung verlangen. tolltickets erhebt Serviceaufschläge und Gebühren gemäß der jeweils hierfür gültigen Preisliste. Die jeweiligen Preise sind auf der tolltickets Webseite neben den Produkten angegeben.
Sollte für einzelne Produkte eine Jahresgebühr anfallen, so fällt diese bei Abschluss des Vertrages über das jeweilige Produkt an. Sollte die Laufzeit, sei es aufgrund von Kündigung oder tatsächlichen Umständen, kürzer als das vertraglich angestrebte Jahr sein, so fällt die Jahresgebühr trotzdem in voller Höhe. Sie ist nicht anteilig erstattungsfähig.
Alle im In- und Auslandszahlungsverkehr anfallenden Bankgebühren hat der Kunde zu tragen. Schecks werden nicht akzeptiert.
Bankgebühren, die durch unberechtigte Lastschrift-Proteste, Rücklastschriften oder Kreditkarten-Chargebacks anfallen, sind vom Kunden in voller Höhe der tolltickets zu erstatten.
6. Zahlungsmethoden, Chargebacks/ Rückbelastungen
Die von tolltickets akzeptierten Zahlungsmethoden finden Sie unter folgendem Link: www.tolltickets.com. Die dort wiedergegebenen Informationen sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Falle einer unberechtigten Rückbelastung durch den Kunden ist die tolltickets GmbH berechtigt alle angefallenen Kosten dem Kunden weiter zu verrechnen.
Die Rückbelastung im Bereich Kreditkarten-Zahlungen werden Chargebacks genannt. Je nach Begründung der kartenherausgebenden Bank (Bank des Kunden) kostet die Bearbeitung eines Chargebacks zwischen 25-45 EUR.
Dies gilt auch für die unberechtigte Rückbuchung einer eingereichten Lastschrift (Rücklastschrift). Die hier anfallenden Gebühren variieren je nach Ort des Wohnsitzes (Heimatland) des Kunden und können pro Vorgang bis zu 20 EUR betragen.
Ebenso behalten wir uns das Recht vor, die anfallenden Gebühren im Falle einer ungedeckten Kreditkarte oder eines ungedeckten Bankkontos an den Kunden weiter zu berechnen.
Um Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir unseren Kunden sich bei Reklamationen jeglicher Art vorab bei uns per E-Mail zu melden: collection.fibu@tolltickets.com.
7. Eigentumsvorbehalt, Zahlungspflicht des Kunden
Die Zahlungsverpflichtung des Kunden entsteht mit Vertragsschluss. Alle Ansprüche von tolltickets gegen den Kunden sind grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig, es sei denn tolltickets und der jeweilige Kunde haben ein anderes Zahlungsziel vereinbart. tolltickets behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Zahlungsverzug, dem Nichteinlösen von Lastschriften, Scheck- oder Wechselprotesten wird die Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig und ist für die Dauer des Verzuges mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Diesbezüglich bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. tolltickets ist im Einzelfall jederzeit auf Anfrage berechtigt, vom Kunden angemessene finanzielle Sicherheiten zu verlangen.
Sämtliche Rechnungen können nach Erstellung unter https://my.tolltickets.com/mytolltickets vom Kunden eingesehen und geprüft werden. Eine Ausnahme dieser Zahlungsvereinbarung ist nur zwischen der tolltickets und dem Kunden direkt möglich und bedarf einer vorherigen eindeutigen schriftlichen Vereinbarung.
Die automatische Abrechnung sämtlicher fälliger Rechnungen erfolgt unmittelbar nach Erstellung der Rechnung. Die offenen Beträge werden entsprechend der vom Kunden auf der Webseite gewählten Zahlmethode abgerechnet. Sollte die Abrechnung mit dem hinterlegten Zahlungsmittel nicht möglich sein und es zu einem Fehler kommen, wird der Kunde hierüber gesondert per E-Mail informiert.
Sollte der Kunde der Aufforderung zur Überprüfung bzw. Aktualisierung der Zahlungsdaten in seinem Kundenportal nicht nachkommen, so geht der Vorgang automatisch in den Mahnprozess über. Im Mahnprozess werden alle offenen Transaktionen des Kunden sofort fällig gestellt.
Die weitere Nichtzahlung der offenen Forderungen kann eine Sperre des Mautgerätes zur Folge haben. Kosten, welche für diese Sperre entstehen, sind durch den Kunden zu tragen und an die tolltickets zu erstatten. Die Übernahme dieser Kosten, € 35,00 pro Box, befreit den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Rücksendung des Mautprodukts.
Sollten sämtliche Versuche der tolltickets GmbH, den Kunden zur Zahlung aufzufordern, erfolglos bleiben und eine Rückmeldung des Kunden zur Klärung ausbleiben, so behält sich die tolltickets GmbH das Recht auf Übergabe der Forderung an ein externes Inkassobüro vor.
Die tolltickets GmbH arbeitet im Bereich der Forderungsbeitreibung mit der Creditreform zusammen, welche die Forderung gegenüber dem Kunden weiter durchsetzt. Nach einer Übergabe an die Creditreform muss die Zahlung inklusive der hierfür entstandenen Kosten vom Kunden an Creditreform beglichen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Übergabe an das Inkassobüro negative Auswirkungen auf Ihre Bonität haben kann.
Die Kommunikation zwischen uns – tolltickets GmbH – und dem Kunden findet im Mahnprozess per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse statt. Der Kunde ist grundsätzlich angehalten, seine Daten in seinem Kundenbereich aktuell zu halten.
8. Rechnungsprüfung und Beanstandung
Die gelieferte Ware, ebenso die mittels elektronischer Produkte registrierten Dienstleistungen und Warenbezüge gelten mit Zugang beim Kunden als empfangen. Der Kunde hat die tolltickets-Rechnungen unverzüglich zu prüfen und spätestens innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe aller in der Rechnung beanstandeten Daten und der vollständigen Begründung etwaige Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist jede Beanstandung ausgeschlossen und der Rechnungssaldo gilt als gebilligt, es sei denn, die Rechnungsprüfung ist nachweisbar ohne Verschulden des Kunden unmöglich gewesen.
9. Mängelansprüche
9.1 Hinsichtlich der von tolltickets direkt bezogenen Waren stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. tolltickets übernimmt jedoch keine Haftung für Sachgesamtheiten.
9.2 Eine Sachmängelhaftung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile.
9.3 Für Mängel an der bestellten Ware gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Eine etwaige Herstellergarantie lässt die Mängelansprüche unberührt.
9.4 Reklamationen wegen der Qualität und/oder Quantität der Waren/Dienstleistungen sind bei tolltickets bei erkennbaren Mängeln innerhalb von zwei Tagen nach Zugang der Waren/Dienstleistungen, bei nicht erkennbaren Mängeln innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung des Mangels unter www.tolltickets.com/kontakt mit Angabe der Kundennummer, Bestellnummer, der Nennung des betreffenden Artikels und einer Mängelbeschreibung anzugeben. Andernfalls gilt die Ware/Dienstleistung als genehmigt. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
9.5 Ein Lieferzwang von tolltickets besteht nicht. Bei höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Vorlieferanten, sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen und Änderungen der Technik/Verfahren der Lieferanten, Mautbetreiber und Servicepartner, die die Lieferung unmöglich machen oder erschweren, kann tolltickets nicht haftbar gemacht werden.
9.6 tolltickets schuldet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung der körperlichen Gesundheit oder des Lebens beruhen.
9.7 tolltickets haftet nicht für Mangelfolgeschäden, also solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet tolltickets nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
9.8 Die in dieser Ziffer aufgeführten Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von tolltickets, seiner Geschäftsleitung, seinen Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
10. Datenverarbeitung
10.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der tolltickets und Servicepartner mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. tolltickets speichert die Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung und behält sich das Recht vor, die Daten, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, Dritten diese Daten zu übermitteln (z.B. Servicepartnern). Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die tolltickets im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass tolltickets die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von tolltickets auch an seine Servicepartner, zu deren Verwendung im Rahmen der konkreten Auftragsabwicklung, weiterleitet.
10.2 tolltickets behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Voll-streckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von tolltickets erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird tolltickets die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
10.3 Eine ordentliche Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form. Die Rechnung wird unter https://my.tolltickets.com/mytolltickets dem Kunden zum selbstständigen Herunterladen bereitgestellt, es sei denn, es ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen oder gesonderten vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes. Verlangt der Kunde eine außerordentliche Rechnungsstellung auf dem Briefpostwege, ist tolltickets berechtigt, hierfür ein zusätzliches Entgelt von EUR 4,- netto pro Rechnung zu erheben.
10.4 Der Kunde akzeptiert die Ersetzung der Rechnung in Papierform durch die elektronische Form und erkennt ihre Rechtsverbindlichkeit an.
10.5 Die Rechnungsdaten werden bis zu 6 Monate nach Vertragsschluss zum Abruf bereitgehalten. Danach ist ein Abruf nur noch auf schriftliche Anfrage des Kunden bei tolltickets möglich.
10.6 Die Eingabe der persönlichen Nutzerkennung und eines Passwortes sowie einer Email-Adresse, über die der Kunde erreichbar ist, sind Voraussetzung für den Zugang zu den Kundendaten. Der Kunde hat seine Legitimationsdaten geheim zu halten (insbesondere Nutzerkennung und Passwort) und an einem sicheren Ort aufzubewahren, und es unverzüglich zu ändern bzw. von tolltickets ändern zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
11. Mitteilungen
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Adresse, Kontaktinformationen und seiner Rechtsverhältnisse der tolltickets unverzüglich bekannt zu geben. Der Kunde hat tolltickets jeglichen Schaden zu ersetzen, der aus einer Verletzung dieser Anzeigepflicht entsteht.
12. Rechtswahl
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen tolltickets und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht und die deutsche Fassung dieser AGB Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) ist explizit abbedungen.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von tolltickets anerkannt sind. Dem Kunden steht nie ein Zurückbehaltungsrecht zu.
14. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
15. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Kunde schriftlich (wobei Email ausreichend ist) unterrichtet. Die jeweilige Neufassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als vom Kunden anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung wiederspricht oder er eines der elektronischen Mautprodukte nach Zugang der Änderungsmitteilung nutzt.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung – auch nach deren Beendigung – ist Traunstein (Deutschland), auch soweit der Kunde juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 01.05.2018
1. Grundlagen
1.1 tolltickets stellt dem Kunden Mauterfassungsprodukte, so genannte On Board Units, zur (elektronischen) Mauterhebung zur Verfügung (Mautprodukte).
1.2 Für diese Geschäftsbeziehung gelten zunächst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der tolltickets, ergänzt und teilweise modifiziert durch die folgenden Besonderen Bedingungen.
2. Verwahrung und Rückgabe der Mautprodukte
Die Mautprodukte bleiben Eigentum der tolltickets bzw. der Mautbetreiber. Sie sind von dem Kunden und seinen Erfüllungsgehilfen sorgfältig zu verwahren, pfleglich zu behandeln und dürfen nicht von diesem verkauft werden. Nach Ablauf der Geltungsdauer, nach der Untersagung der weiteren Nutzung, nach dem Ende der Geschäftsbeziehung sowie dann, wenn sie ungültig oder beschädigt worden sind, sind die Mautprodukte (und zugehöriges Zubehörmaterial) unaufgefordert sofort an tolltickets auf Kosten des Kunden zurückzusenden. Der Kunde hat nie ein Zurückbehaltungsrecht an den Mautprodukten.
3. Nutzungsberechtigung von Mautprodukten
3.1 Kennzeichen- oder Kraftfahrzeugwechsel sowie Beschädigungen der Mautprodukte sind der tolltickets über https://my.tolltickets.com/mytolltickets unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde erhält bei Bedarf kurzfristig ein aktuelles Produkt im Austausch. Ein durch den Kunden beschädigtes Mautprodukt hat dieser gemäß Preisliste der tolltickets zu erstatten.
3.2 Die Nutzung der Mautprodukte durch andere Personen als dem Kunden und seinen Erfüllungsgehilfen oder für andere als die ausgewiesenen Kraftfahrzeuge ist nicht gestattet.
3.3 Auf Verlangen von tolltickets hat der Kunde jederzeit die Nutzungsberechtigten, inklusive ihrer Anschrift zu benennen, denen er Mautprodukte zur Nutzung überlassen hat.
3.4 Die unbefugte Nutzung des Mautprodukts kann als Betrug oder als Kreditkartenmissbrauch entsprechend der jeweils anwendbaren Rechtsordnung des Landes, in welchem das Mautprodukt genutzt wird, mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden.
4. Mautproduktverlust und Haftung des Kunden
4.1 Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen eines zur Verfügung gestellten Mautprodukts sind der tolltickets unverzüglich unter Angabe der Umstände zu melden, die zum Abhandenkommen geführt haben. Der Kunde hat umgehend und ohne schuldhaftes Zögern die zuständige Polizei hinzuzuziehen und entsprechende Anzeige zu erstatten, sollte das Mautprodukt durch einen Diebstahl abhandenkommen. Bei Verlust oder Diebstahl muss innerhalb von 14 Tagen eine eidesstattliche Versicherung eingereicht werden, die unter https://my.tolltickets.com/mytolltickets heruntergeladen werden kann. Bei Diebstahl muss zusätzlich ein Polizeibericht (Kopie der Anzeige) eingereicht werden. Darüber hinaus ist stets eine gut lesbare Kopie des Personalausweises des Kunden an tolltickets zu senden.
4.2 Bei Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder unvollständiger Rücksendung ist das Mautprodukt gemäß Preisliste der tolltickets zu erstatten.
4.3 Der Kunde ist bei Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Unfall verpflichtet, für das betroffene Mautprodukt sofort unter https://my.tolltickets.com/block einen Sperrantrag bei tolltickets zu stellen. Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, der durch missbräuchliche Verwendung des Produktes bis zur Aktivierung des Sperrantrags verursacht wird.
4.4 Für die vertragswidrige Benutzung, Beschädigung oder den Missbrauch der Mautprodukte haftet der Kunde, es sei denn, er und der berechtigte Nutzer haben alle zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung bzw. den Produktmissbrauch getroffen, wofür der Kunde beweispflichtig ist. Der Kunde hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung oder den Produktmissbrauch insbesondere dann nicht getroffen, wenn die vertragswidrige oder missbräuchliche Benutzung des Mautprodukts dadurch erleichtert oder ermöglicht wurde, wenn das Mautprodukt nicht sorgfältig verwahrt wurde, wenn die Diebstahls- oder Verlustanzeige nicht unverzüglich nach Entdeckung an die tolltickets weitergeleitet wurde oder wenn das Mautprodukt unbefugt an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben wurde.
Der Kunde hat Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch Personen, denen er das Mautprodukt überlassen hat, zu vertreten.
4.5 Haftung bei unsachgemäßer Rücksendung
Elektronische Mautprodukte müssen vor der Rücksendung in spezielle Versandbeutel verpackt werden. Der Kunde hat alle Teile des Mauterfassungsgerätes in eine geeignete und stoßsichere Verpackung zu verpacken. Diese Versandbeutel sind bei Lieferung des Produkts aufzubewahren und bei Rücksendung wiederzuverwenden. Ist dieser Versandbeutel nicht mehr vorhanden oder beschädigt, muss ein neuer Versandbeutel bei tolltickets erworben werden.
4.6 Wiederauffinden eines Mautprodukts
Ein als abhandengekommen gemeldetes Mautprodukt darf bei Wiederauffinden nicht mehr genutzt werden. Nach Rücksendung des wieder aufgefundenen Mautproduktes an tolltickets, kann der Betrag, den der Kunde aufgrund des Verlustes an tolltickets gezahlt hat, teilweise zurückerstattet werden. Ob und in welcher Höhe tolltickets den Betrag erstattet, hängt von der Beurteilung des Einzelfalls ab.
5. Sicherheiten
5.1 Stellung von Sicherheiten
tolltickets kann für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden die Stellung von finanziellen Sicherheiten von diesem verlangen, die das unternehmerische Risiko, insbesondere unter Berücksichtigung der Anzahl der zur Verfügung gestellten Mautprodukte, die monatlichen Mautumsätze pro Mautprodukt und der Branche in der der Kunde tätig ist, der über ihn eingeholten Auskünfte und sonstiger Risikobewertungsmaßstäbe, angemessen absichern.
tolltickets kann die Bestellung einer solchen Sicherheit auch dann fordern, wenn sie bei Begründung der Geschäftsbeziehung zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen hat.
5.2 Erhöhung von Sicherheiten
Die tolltickets kann die Erhöhung von gewährten Sicherheiten verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung rechtfertigen, insbesondere wenn
a) der monatliche Mautumsatz steigt,
b) es zu Lastschrift-Protesten, Rücklastschriften oder Kreditkarten-Chargebacks kommt oder sonst Rechnungen bei Fälligkeit nicht beglichen werden, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten,
c) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig verändern oder zu verändern drohen, insbesondere sich die über ihn eingeholten Auskünfte nicht nur unerheblich verschlechtern, oder sich sonstige Risiken nach den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäben erhöht haben.
Das Recht, hiernach eine Erhöhung der Sicherheiten zu verlangen, erlischt nicht dadurch, dass die tolltickets nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der Voraussetzungen hiervon Gebrauch macht.
5.3 Für die nachträgliche Bestellung einer Sicherheit oder die Erhöhung einer Sicherheit wird tolltickets dem Kunden eine angemessene Frist (in der Regel 14 Tage ab entsprechender schriftlicher Anfrage) einräumen. tolltickets ist ohne Ankündigung berechtigt, von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen, falls der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Erhöhung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt.
5.4 Sicherheiten in Form von Barkautionen müssen stets vorab geleistet werden und werden nicht verzinst.
5.5 Pro bereitgestelltem Mautprodukt muss eine separate Sicherheit bereitgestellt werden, sofern nicht anders vereinbart.
5.6 Sicherheiten über Kreditkarten-Autorisierungen müssen gemäß Preisliste der tolltickets in regelmäßigen Abständen unter https://my.tolltickets.com/mytolltickets durch den Kunden verlängert werden. Wird das Mautprodukt vor Ablauf der in der Preisliste genannten Zeiträume weder zurückgegeben, noch die Laufzeit verlängert, noch eine neue Kreditkarte hinterlegt, wird die Sicherheitsleistung eingezogen und das Mautprodukt gesperrt. Die Verpflichtung zur Rückgabe des entsprechenden Mautproduktes wird hierdurch nicht berührt.
5.7 Ausschlaggebend für die Rückgabe ist der tatsächliche Zugang des entsprechenden Produkts bei tolltickets.
5.8 Bei Zahlungsunregelmäßigkeiten, Lastschrift-Protesten, Rücklastschriften oder Kreditkarten-Chargebacks ist tolltickets berechtigt, die Sicherheitsleistung in vollem Umfang einzuziehen und die Mautprodukte zu sperren.
Besteht nach Abrechnung aller Mauttransaktionen durch die Mautbetreiber und Serviceleistungen ein Restguthaben aus der Sicherheitsleistung, wird dieses spätestens 14 Tage nach vollständiger Abwicklung der betreffenden Geschäftsbeziehung dem Kunden zurückerstattet.
5.9 Für den Einzug einer über Kreditkarte bereitgestellten Sicherheitsleistung wird eine Servicegebühr gemäß Preisliste erhoben.
5.10 Bürgschaften und Garantien
Anstelle von Barkautionen und Kreditkarten-Autorisierungen nimmt die tolltickets – nach seiner freien Wahl – als Sicherheit auch unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaften oder Garantien von Kreditinstituten an, in denen der Bürge oder Garant auf die Befreiung durch Hinterlegung verzichtet und sich verpflichtet, auf erstes Anfordern zu zahlen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Nutzungsabhängige und nutzungsunabhängige Entgelte werden schrittweise in Form von Abschlagszahlungen in Abhängigkeit des tatsächlichen Mautaufkommens, der Abrechnungszyklen der Mautbetreiber und der entstandenen Servicegebühren erhoben.
6.2 Erhobene Entgelte sind sofort zur Zahlung fällig.
6.3 Der Kunde ermächtigt tolltickets, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte über das zum jeweiligen Produkt angegebene Zahlungsmittel einzuziehen.
6.4 Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird dem Kunden die Fälligkeit (Abbuchungstag und -betrag) per Vorabinformation (Pre-Notification) in Form der ausgestellten Rechnung, spätestens drei Tage vor Fälligkeitstermin, auf dem kostengünstigsten Weg (per E-Mail) mitgeteilt.
7. Rechnungsstellung
tolltickets erstellt für Ihre Lieferungen und Leistungen, respektive Ihrer Abschlagszahlungen – je nach Produkt, Laufzeitdauer und Umsatz – vierteljährlich, jährlich oder spätestens nach Rückgabe des Mautprodukts und Abrechnung aller offenen Posten eine Rechnung in elektronischer Form. Die Rechnung gilt als zugegangen, sobald sie dem Kunden zum Abruf im Internet unter https://my.tolltickets.com/mytolltickets zur Verfügung gestellt wird.
Unabhängig davon, über welche Währung der Lieferschein/Belastungsbeleg ausgestellt ist bzw. – insbesondere bei belegloser Nutzung – in welcher Währung die Lieferung oder Leistung angeboten und in Anspruch genommen wurde, rechnet die tolltickets die sich hieraus ergebende Forderung in der Landeswährung der Dienstleistungserbringung (Mautkontext) ab, sofern nicht zur Begleichung der Rechnung eine andere Währung vereinbart ist. Es wird der am Transaktionstage gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz des Mautkontexts herangezogen und ausgewiesen. Alle Preise basieren auf Euro. Wird in Angeboten/Verträgen in Fremdwährung offeriert, wird gleichzeitig der relevante Tageskurs (entsprechende Fremdwährung zu EUR) aufgeführt. Weicht der effektive Kurs zum Zeitpunkt der Lieferung um mehr als 5% vom angegebenen Kurs zum Zeitpunkt der Bestellung ab, behält sich tolltickets vor, den Fremdwährungspreis der Kursentwicklung anzupassen. Ist in einem Angebot/Vereinbarung kein Fremdwährungskurs angegeben, gelten die offerierten Preise als Festpreise.
8. Nutzungsuntersagung, Mautproduktsperre und Kündigungsrecht der tolltickets
8.1 tolltickets kann – auch ohne Nennung von Gründen – jederzeit, entweder mit angemessener Frist unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden oder, wenn der entsprechende Einzelfall es erfordert auch fristlos, die Benutzung der Mautprodukte untersagen, die Mautprodukte bei den Servicepartnern sperren und/oder die Geschäftsbeziehung zum Kunden beenden (kündigen).
8.2 Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die weitere Benutzung einzelner oder aller Mautprodukte und/oder die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, für tolltickets unzumutbar ist, kann tolltickets auch fristlos mit sofortiger Wirkung oder mit nach billigem Ermessen bestimmter kurzer Frist die Benutzung der Mautprodukte untersagen, die Mautprodukte bei den Servicepartnern sperren und/oder die Geschäftsbeziehung zu dem Kunden außerordentlich beenden (kündigen). Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
a) wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die für die Entscheidung der tolltickets über die Aufnahme der Geschäftsbeziehung von erheblicher Bedeutung waren,
b) wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung, Verlängerung oder Erhöhung einer Sicherheit oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von tolltickets angegebenen Frist nachkommt,
c) wenn es zu Lastschrift-Protesten oder Kreditkarten-Chargebacks kommt oder sonst fällige Rechnungen nicht gezahlt werden, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten,
d) wenn die Einzugsermächtigung oder der Abbuchungsauftrag widerrufen wird,
e) wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird,
f) wenn eine nicht nur unerhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eintritt oder einzutreten droht, insbesondere sich die über ihn eingeholten Auskünfte nicht nur unerheblich verschlechtern, und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der tolltickets gefährdet ist,
g) wenn ein Mautprodukt unbefugt an Dritte weitergegeben wurde oder
h) bei begründetem Verdacht, dass ein Mautprodukt vertragswidrig benutzt wird,
i) der Kunde einer Vertragsübertragung widerspricht.
8.3 Nach Untersagung der Nutzung und/oder Beendigung der Geschäftsbeziehung und/oder Sperre sind die Mautprodukte vom Kunden unverzüglich an tolltickets zurückzugeben.
9. Kündigungsrecht des Kunden
9.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag durch eine Laufzeitverlängerung des Kunden über https://my.tolltickets.com/mytolltickets jeweils automatisch gemäß Preisliste.
9.2 Eine vorzeitige Kündigung des Vertragsverhältnisses ist unter Einhaltung der gemäß Preisliste genannten ersten Mindestvertragsdauer jederzeit durch Rücksendung des Produkts möglich.
9.3 Ausschlaggebender Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Zugang des zurückgesendeten Mautproduktes bei tolltickets.
9.4 tolltickets ist berechtigt, angefallene und noch nicht abgerechnete Mauttransaktionen und Servicegebühren bis zu 12 Monate nach Kündigung bzw. Rückgabe des Mautprodukts über das angegebene Zahlungsmittel einzuziehen. Anschließend erlischt automatisch das Mandat zur Abbuchung bei Lastschrifteinzug oder die Einzugsberechtigung über das angegebene PayPal-Konto.
9.5 Eine bereitgestellte Sicherheitsleistung wird erst nach Abrechnung aller Mauttransaktionen durch die Mautbetreiber und Servicegebühren, spätestens drei Monate nach Rückgabe des Mautprodukts wieder freigegeben.
10. Mängelansprüche
Dem Kunden ist bekannt, dass die bereitgestellten Mautprodukte wiederverwendet werden und demnach Gebrauchsspuren aufweisen können.
11. Vertragsübertragung
11.1 tolltickets ist jederzeit berechtigt, den Vertrag zwischen tolltickets und dem Kunden an einen tolltickets Servicepartner zu übertragen.
11.2 Über Änderungen des Vertragsverhältnisses wird der Kunde schriftlich unterrichtet. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis der Änderung. Mit Nutzung des Mautprodukts nach Zugang der Änderungsmitteilung erkennt der Kunde die Neufassung des Vertragsverhältnisses direkt an. Hierauf wird tolltickets in den Änderungsmitteilungen hinweisen.
11.3 Alle bereitgestellten Sicherheiten (Barkautionen, Bürgschaften und Garantien) gehen an den neuen Vertragspartner über.
12. Sonstige Bestimmungen
Für unsere Mautprodukte gelten zusätzlich die jeweiligen allgemeinen Geschäfts oder Nutzungsbedingungen des jeweiligen Mautbetreibers, die auf der jeweiligen Internetseite zu finden sind. Des Weiteren erhält der Kunde mit jeder Bestellung ein Handbuch zur Nutzung der Mautprodukte im Allgemeinen, mit dem Titel „Allgemeine Bedienungsanleitung Mautboxen“, sowie eine, speziell auf sein Mautprodukt zugeschnittene Anleitung zum Umgang mit dem jeweiligen Mautprodukt. Der Kunde verpflichtet sich, die im Handbuch und der Anleitung zum Mautprodukt niedergelegten Bestimmungen zu befolgen und das Mautprodukt entsprechend zu nutzen.