Maut & Vignetten online kaufen | TOLLTICKETS
In Österreich besteht eine Vignettenpflicht für alle Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 t auf allen Autobahnen und Schnellstraßen. Ausnahmen sind Streckenabschnitte mit fahrleistungsabhängiger Bemautung (Sondermautstrecken):
Erwerben Sie gleich hier die Vignette für Ihr Fahrzeug. Für die Strecken mit Sondermaut können Sie direkt folgenden Link zum österreichischen Mautbetreiber ASFINAG nutzen, um dort eine Videomautkarte vorab zu erwerben: Videomautticket für Sondermautstrecke
Währung:
9,50 €
27,80 €
92,50 €
5,50 €
13,90 €
36,70 €
Nur eine gültige und außerhalb eines Tönungsstreifens auf der Windschutzscheibe innen aufgeklebte, unbeschädigte Vignette erbringt den Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung. Die Gültigkeit einer zeitbezogenen Maut richtet sich nach dem angegebenen Zeitraum auf Ihrem Ticket. Erhältlich sind: 10 Tages-, 2 Monats- oder Jahresvignetten. Wird eine Vignette nicht aufgeklebt, wird ein Bußgeld von bis zu 240 € erhoben. Wird das Bußgeld nicht direkt bei der Kontrolle bezahlt, wird ein Verwaltungsstrafverfahren mit erheblich höheren Kosten (300 € – 3.000 €) eröffnet.
Sie können die Videomautkarte an vielen Vertriebsstellen oder direkt bei der ASFINAG erwerben und dadurch den Vorteil der automatischen Abfertigung an den Sondermautstellen nutzen. Haben Sie eine Jahresvignette gekauft, so erhalten Sie beim Erwerb einer Jahres-Videomautkarte eine Anrechnung von 40 €. Hierfür benötigen Sie den unteren Vignettenabschnitt Ihrer Jahresvignette! Beim Kauf der Karte wird das Kennzeichen des PKW freigeschaltet. Sobald Sie mit dem registrierten Fahrzeug in die automatische Abfertigungsspur einfahren, wird das Autokennzeichen identifiziert und Sie können die Mautstelle ohne anzuhalten passieren.
Hinweis: Die Videomautkarte funktioniert an allen geöffneten Abfertigungsspuren! Zusätzlich gibt es die grün gekennzeichneten Fahrspuren, die ausschließlich für die Benutzung der Videomaut reserviert sind. Die Benutzung der grün gekennzeichneten Videomaut-Spur ist nur für PKW ohne Anhänger mit einer Breite von maximal 2m möglich. Wird ein Fahrzeug trotz gültiger Videomautkarte bei der Vignettenkontrolle vom System nicht erkannt (z.B. infolge Verschmutzung des Kennzeichens), werden Sie zu einer anderen geöffneten Abfertigungsspur ausgeleitet. Bitte vergessen Sie deshalb nicht, Ihre Videomautkarte bzw. Ihre Jahresmautkarte immer im Kraftfahrzeug mitzuführen! Haben Sie die Videomautkarte über das Internet bestellt, müssen Sie eine Kopie, die an Ihre angegebene Email-Adresse gesendet wurde, mitführen. Mit dieser Kopie können Sie auch an jeder bemannten Mautstelle eine kostenlose Mautkarte (im Scheckkartenformat) erwerben.
Die Vignettenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t (PKW, Wohnmobile, Motorräder). Kraftfahrzeuge, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t liegt, benötigen eine GO-Box (LKW, Busse und schwere Wohnmobile), die es an sogenannten GO-Stationen gibt. Die Mautpflicht in Österreich besteht bereits ab der Staatsgrenze.
Motorräder mit Beiwagen gelten als einspurige Fahrzeuge. Für diese Fahrzeuge wird nur eine Motorrad-Vignette benötigt.
Anhänger, die von einem Kraftfahrzeug mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t gezogen werden, benötigen weder eine zusätzliche Vignette noch eine GO-Box. Eine gültige, ordnungsgemäß geklebte Vignette am Zugfahrzeug ist ausreichend.
Die Vignette ist – nach Ablösen von der Trägerfolie – unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sichtbar und kontrollierbar ist (z.B. kein Aufkleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). Das Aufkleben der Vignette auf der Seitenscheibe ist nicht zulässig. Zur Anbringung nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe, Klebestreifen etc. Eine derartige Manipulation verwirkt den Nachweis einer ordnungsgemäßen Mautentrichtung. Die Vignette ist somit ungültig und es ist mit einer hohen Strafe zu rechnen. Das bloße Mitführen einer Vignette ist ausschließlich in den in der Mautordnung (Teil A I, Punkt 7) geregelten Fällen zulässig.
Wird eine bereits geklebte Vignette von der Windschutzscheibe gelöst, erscheint auf der Vignette das Sicherheitsmerkmal „ungültig“. Die Vignette kann nicht nochmals geklebt werden.
Der exakte Anbringungsort der Vignette auf der Windschutzscheibe ist nicht gesetzlich festgelegt. Die gültige Vignette kann überall (jedoch nicht im Tönungsstreifen) auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden, sofern sie ordnungsgemäß angebracht wird. Die grafische Darstellung auf der Vignettenrückseite ist eine Empfehlung der ASFINAG.
Bei einspurigen Fahrzeugen ist die Vignette gut sichtbar auf einem möglichst ebenen und nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil direkt aufzukleben. Beim Aufkleben ist unbedingt darauf zu achten, dass der Untergrund sauber ist (Staub, Öl-, Wachsreste und dergleichen unbedingt vor dem Aufkleben entfernen).
Der untere Vignettenabschnitt (Allonge) darf nicht mit der Vignette aufgeklebt werden. Die Allonge ist jedoch unbedingt aufzubewahren. Bei Jahresvignetten wird sie beispielsweise im Falle eines Scheibenbruches oder bei einem Erwerb einer Jahreskarte für eine Sondermautstrecke benötigt.
Ja, die Einhaltung der Vignettenpflicht wird von den ASFINAG Mautaufsichtorganen, von der Exekutive und durch die sogenannte „Automatische Vignettenkontrolle“ (ein automatisiertes Kamerasystem) im gesamten Bundesgebiet überwacht.
Nein, da die Entscheidung über den Kauf und den Vignettentyp und das damit verbundene Risiko allein beim Käufer liegt.
Ja, da gesetzlich festgelegt ist, dass die Vignette an das Fahrzeug und nicht an das Kennzeichen gebunden ist. Auch bei einem Fahrzeugwechsel ist der Erwerb einer neuen Vignette für das neue Fahrzeug notwendig.
Ja, auch Raststationen, die nicht nur von der Autobahn aus erreichbar sind, unterliegen der Vignettenpflicht.
Eine Ersatzvignette können Sie nur auf Jahresvignetten erhalten. Beispielsweise bei einem Windschutzscheibenbruch müssen Sie die abgelöste Originalvignette zusammen mit dem unteren Vignettenabschnitt und einer Kopie der Werkstattrechnung bei ASFINAG einreichen. Die genauen Regelungen zum Ersatz der Vignette sind und der Mautordnung aufgelistet und sind unter www.asfinag.at abrufbar.
Alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) benötigen eine Motorrad-Vignette. Quads benötigen eine PKW-Vignette.
Lassen Sie sich die Vignette vor Ihrer Reise bequem nach Hause senden und vermeiden Sie das Anstellen in den Warteschlangen an den Ausgabestellen. Damit wird Ihre Reise durch Österreich deutlich entspannter und Sie sparen sich die Gedanken an die Mautgebühren.
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