Maut & Vignetten online kaufen | TOLLTICKETS
In Tschechien besteht eine Vignettenpflicht für alle Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 t auf allen Straßen, die durch eine Beschilderung „Autostraße“ und „Autobahn“ gekennzeichnet sind.
Alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t (auch Wohnmobile) müssen die streckenbasierte Maut mit einer elektronischen Mautbox (Premid Box) bezahlen.
Es existieren auch gebührenfreie Strecken, die durch ein Schild mit der Aufschrift „BEZ POPLATKU“ oder durch eine durchgestrichene Vignette gekennzeichnet sind.
12,50 €
Tipp: Vignette direkt nach Empfang aufkleben. Nur eine gültige und außerhalb eines Tönungsstreifens auf der Windschutzscheibe innen aufgeklebte, unbeschädigte Vignette erbringt den Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung. Die Gültigkeit richtet sich nach dem angegebenen Zeitraum auf dem Mautticket. Erhältlich sind: Wochenvignetten (7 Tage), Monatsvignetten oder Jahresvignetten. Die Benutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und anderen mautpflichtigen Straßen ohne gültige und am Fahrzeug ordnungsgemäß angebrachte Vignette wird mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 CZK (im Verwaltungsverfahren bis zu 100.000 CZK) geahndet.
Alle tschechischen Vignetten bestehen aus zwei Teilen, wobei in beide Teile der Vignette das korrekte Kennzeichen des Kraftfahrzeugs zwingend eingetragen werden muss (nicht mit Bleistift!). Der größere Teil der Vignette ist anschließend an der korrekten Position an die Windschutzscheibe anzubringen. Der kleinere Teil muss bei einer Kontrolle vorgewiesen werden.
Die Vignettenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t (Motorräder ausgenommen) mit oder ohne Anhänger. Alle Kraftfahrzeuge, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t liegt (gilt auch für Wohnmobile), benötigen eine elektronische Mautbox (Premid Box), die an ausgewählten Tankstellen erhältlich ist. Mehr Informationen: www.mytocz.cz
Auch wenn Motorräder einen Beiwagen haben, besteht keine Vignettenpflicht.
Trikes werden in Tschechien wie Motorräder behandelt und unterliegen daher nicht der Vignettenpflicht.
Nein. Ausschlaggebend für die Vignettenpflicht ist ausschließlich das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Ein Anhänger kann jederzeit mitgeführt werden.
Der größere Teil der Vignette ist vollständig und unbeschädigt von innen am rechten unteren Rand der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen, so dass er von außen vollständig gesehen werden kann. Zudem darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden. Der kleinere Teil der Vignette ist aufzubewahren und bei etwaigen Kontrollen vorzuzeigen. Eine Vignette ist nur dann gültig, wenn der größere Teil an der Windschutzscheibe angebracht ist, das korrekte Kennzeichen des Fahrzeugs auf beiden Vignettenteilen eingetragen ist.
Alle Quads mit Straßenzulassung benötigen eine Vignette.
Wird eine bereits geklebte Vignette von der Windschutzscheibe gelöst, ist diese ungültig. Die Vignette kann nicht nochmals geklebt werden.
Der exakte Anbringungsort der Vignette auf der Windschutzscheibe ist festgelegt. Die Vignette darf nur von innen am rechten unteren Rand der Windschutzscheibe angebracht werden.
Der zweite (kleinere) Vignettenabschnitt ist nicht aufzukleben, sondern lediglich mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen.
Ja, die Vignettenpflicht wird in Tschechien regelmäßig kontrolliert.
Ja, das Ablösen und Übertragen der Vignetten auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.
Nein. Die Entscheidung über den Kauf und den Vignettentyp und das damit verbundene Risiko liegt allein beim Käufer.
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